Gute Neuigkeiten: Betonspalten für Kälber verboten

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Tolle Nachrichten erreichen uns da, dass nun auch in Deutschland die sogenannte Tierschutznutztierhaltungs-Verordnung nachgebessert wurde und Kälber ab dem 15. Lebenstag bis zu 6 Lebensmonaten nicht mehr auf Betonspalten gehalten werden dürfen. Denn eigentlich besagt eine EU-Richtlinie bereits seit dem Jahr 2008, dass Kälbern eine bequeme Liegefläche zur Verfügung stehen muss.

Ganz abgeschafft sind die Vollspalten in der konventionellen Kälberaufzucht damit zwar leider noch nicht, denn vorgeschrieben ist lediglich eine Liegefläche, die trocken, weich oder elastisch und verformbar sein muss. Damit kann das Einstreumaterial Stroh gemeint sein, oder eine Gummimatte, die über die Betonspalten gelegt wird. Welches Material dafür verwendet werden darf und wie weich die Matten sein müssen, ist ebenfalls genau festgelegt und richtet sich nach dem Gewicht der Tiere. Je kleiner die Kälber, desto weicher müssen die Matten sein.

Pro Tier muss in der konventionellen Rinderhaltung eine Liegefläche von mindestens 1,5 m2 vorgehalten werden. Mit zunehmendem Gewicht auch mehr (bis zu 1,8 m2). Anders im Ökolandbau. Hier ist die Haltung auf Vollspalten ohnehin nicht erlaubt. Zertifizierte Betriebe mussten also bereits weiche und mit natürlichem Material eingestreute Liegeflächen vorhalten. Eine bloße Gummimatte, die über Spalten gelegt wird, geht nicht. Außerdem muss den Tieren hier verpflichtend ein zusätzlicher Laufhof oder bei geeignetem Wetter gar die Weide angeboten werden.

Da die Kälber unserer Partnerbetriebe bereits privilegiert sind und auf der Weide geboren werden, tangiert sie diese neue Regelung nicht. Dennoch freuen wir uns, dass nun auch in der konventionellen Tierhaltung ein nächster Schritt in Richtung angemessener Tierhaltung gegangen wird.


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